Riester & Reform
Was kostet ein Altersvorsorgedepot? Die eine Zahl, auf die es ankommt
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte. Die Angebote dazu werden in den nächsten Wochen zahlreicher. Die Zulagen sind für alle gleich. Bei den Kosten unterscheiden sich die Angebote, und genau dort entscheidet sich in der Regel, wie viel von Ihrer Förderung am Ende bei Ihnen ankommt.
Kurz gesagt
- Alle Kosten eines Vertrags stecken in einer Zahl: den Effektivkosten. Fragen Sie bei jedem Angebot danach.
- Beim Standarddepot sind die Effektivkosten gesetzlich auf höchstens 1,0 Prozent im Jahr begrenzt. Für alle anderen Produkte gibt es diesen Deckel nicht.
- Abschluss- und Vertriebskosten müssen künftig gleichmäßig über die Ansparzeit verteilt werden, nicht mehr vorab.
Effektivkosten: eine Zahl für alle Kosten
Ein Vertrag kann viele Kostenarten haben: Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten, Kosten der Fonds, Kosten in der Auszahlungsphase. Einzeln sind sie kaum zu vergleichen.
Deshalb gibt es die Effektivkosten. Sie zeigen, um wie viele Prozentpunkte die Kosten die Rendite im Durchschnitt pro Jahr mindern. Berechnet werden sie nach einem einheitlichen Verfahren, das auch für andere Anlageprodukte in der EU gilt. So lassen sich zwei Angebote an einer einzigen Zahl vergleichen.
Ein vereinfachtes Beispiel, nur zur Einordnung: Liegt in Ihrem Depot ein Guthaben von 20.000 Euro, entspricht ein Prozentpunkt Kosten grob 200 Euro in diesem Jahr. Das wirkt jedes Jahr wieder, auf das jeweils vorhandene Guthaben. Über eine lange Ansparzeit wird aus einem kleinen Unterschied deshalb ein spürbarer.
Beim Standarddepot gedeckelt: höchstens 1,0 Prozent
Das Standarddepot ist der Teil der Reform für alle, die sich nicht selbst um die Auswahl von Fonds kümmern wollen. Es bespart zwei Fonds, die der Anbieter festlegt, einen vorsichtigeren und einen chancenreicheren. Vor der Auszahlung schichtet es schrittweise in den vorsichtigeren um. Eine Garantie hat es nicht.
Für dieses Produkt hat der Gesetzgeber die Kosten begrenzt: Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,0 Prozent im Jahr betragen. Im Gesetzentwurf waren noch 1,5 Prozent vorgesehen, im Gesetzgebungsverfahren wurde der Wert gesenkt. Jeder Anbieter geförderter Altersvorsorge muss ein Standarddepot im Programm haben, ausgenommen sind nur reine Anbieter der Eigenheimrente.
Bei allen anderen Angeboten: kein Deckel, also vergleichen
Der Kostendeckel gilt nur für das Standarddepot. Ein Altersvorsorgedepot mit selbst gewählten Fonds oder ein Produkt mit Garantie darf mehr kosten. Das ist nicht automatisch schlecht: Eine Garantie zum Beginn der Auszahlung, wahlweise auf 100 oder 80 Prozent Ihrer Einzahlungen, hat ihren Preis. Sie sollten aber wissen, was Sie dafür bezahlen, und es mit dem Standarddepot vergleichen.
Abschluss- und Vertriebskosten: verteilt statt vorab
Abschluss- und Vertriebskosten müssen bei den neuen Verträgen gleichmäßig auf die vereinbarte Ansparphase verteilt werden. Wer früher aufhört oder wechselt, hat damit nicht schon zu Beginn einen großen Teil dieser Kosten bezahlt.
Wenn Sie aus einem Riester-Vertrag wechseln
Ihr Riester-Vertrag läuft weiter, Sie müssen nichts tun. Entscheiden Sie sich für einen Wechsel in ein neues Produkt, gilt: Der neue Anbieter darf das übertragene Kapital nicht noch einmal mit Abschluss- und Vertriebskosten belasten.
Beim bisherigen Anbieter können Kosten für die Übertragung anfallen. Wie hoch sie in Ihrem Fall sind, hängt von Ihrem Vertrag ab. Zwei Dinge sollten Sie vor einem Wechsel außerdem wissen: Schließen Sie neben Ihrem Riester-Vertrag einen neuen Vertrag ab, wechseln Sie in die neue Förderung, und der Bestandsschutz Ihres alten Vertrags endet. Und einen Weg zurück in die alte Förderung gibt es danach nicht.
Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, ist deshalb keine Grundsatzfrage, sondern eine Rechenaufgabe.
Wo Sie die Zahl finden
Jedes Angebot hat ein Produktinformationsblatt. Darin stehen die Effektivkosten und die Kosten in der Anspar- und in der Auszahlungsphase. Die Anbieter müssen diese Angaben außerdem in einheitlicher Form melden, und die Daten werden öffentlich bereitgestellt. So können Vergleiche erstellt werden, und Sie können Angebote nebeneinanderlegen.
Drei Fragen an jedes Angebot
- Wie hoch sind die Effektivkosten pro Jahr? Beim Standarddepot höchstens 1,0 Prozent. Liegt ein anderes Angebot darüber, fragen Sie, wofür.
- Was bekomme ich für die Mehrkosten? Etwa eine Garantie oder eine eigene Fondsauswahl. Entscheiden Sie, ob Ihnen das den Aufpreis wert ist.
- Was passiert mit meinem bestehenden Vertrag? Wer daneben neu abschließt, verlässt die alte Förderung. Das sollte eine bewusste Entscheidung sein.
Kosten sind wichtig, aber nicht alles
Ein günstiges Produkt, das nicht zu Ihnen passt, hilft Ihnen nicht. Ebenso wichtig sind die Zeit bis zu Ihrer Rente, wie viel Schwankung Sie aushalten wollen und welche Zulagen Ihnen zustehen. Eine Anlage in Fonds kann schwanken, und frühere Entwicklungen sagen nichts über die Zukunft.
Wenn Sie wissen möchten, was die neue Förderung für Sie bedeutet und ob Ihr bestehender Vertrag bleiben sollte, gehe ich das gern mit Ihnen durch. Sie bekommen von mir eine Empfehlung mit Begründung, auch wenn sie lautet, dass Sie nichts ändern müssen. Das erste Gespräch kostet Sie nichts.
Quellen
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5524, Antwort der Bundesregierung zur Ausgestaltung des Altersvorsorgereformgesetzes, 22.04.2026: Kostenobergrenze 1,0 Prozent für das Standardprodukt (im Entwurf 1,5 Prozent), Deckel nur für das Standardprodukt, gleichmäßige Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten, keine erneuten Abschluss- und Vertriebskosten auf übertragenes Kapital, Angaben im Produktinformationsblatt, öffentliche Bereitstellung der Daten. https://dserver.bundestag.de/btd/21/055/2105524.pdf
- Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge, Stand 05.05.2026: Standarddepot, Garantiestufen, Bestandsschutz, kein Zurück in die alte Förderung.
Stand dieses Beitrags: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
