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Für Familien

Bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind: Altersvorsorge für Familien ab 2027

Familien profitieren von der Altersvorsorgereform 2027 besonders stark: Für jedes Kind kann der Staat den eigenen Beitrag von bis zu 300 Euro pro Jahr verdoppeln. Wer mehrere Kinder hat, kann so eine erhebliche zusätzliche Förderung aufbauen, vorausgesetzt, die Vorsorge ist richtig strukturiert.

Herausforderungen

  • Viele Familien wissen nicht, dass die neue Kinderzulage einen eigenen Beitrag voraussetzt, um in voller Höhe zu greifen.
  • Bei mehreren Kindern und begrenztem Haushaltsbudget stellt sich die Frage, wie Beiträge sinnvoll verteilt werden.
  • Bestehende Verträge (z. B. Riester für die Kinder oder Elternteile) müssen in die neue Familienstrategie eingeordnet werden.

Chancen durch die Reform 2027

  • Die Kinderzulage verdoppelt den Eigenbeitrag: Auf bis zu 300 Euro je Kind legt der Staat denselben Betrag drauf.
  • Ein früher Vorsorgestart für Kinder nutzt den langen Anlagehorizont und den Zinseszinseffekt besonders effektiv.
  • Familien mit einem Alleinverdiener können die Förderung gezielt kombinieren, etwa über eine Basisrente für den erwerbstätigen Elternteil.

Zusätzliches Programm

Frühstart-Rente für Kinder

Zusätzlich zum Altersvorsorgedepot ist ein eigenständiges Programm für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren vorgesehen: ein steuerlich begünstigtes Anlagekonto, in das der Staat monatlich einen Zuschuss von 10 Euro einzahlt, über die volle Laufzeit von 12 Jahren bis zu 1.440 Euro insgesamt. Das angesparte Kapital bleibt bis zur Rente angelegt und profitiert von einem besonders langen Anlagehorizont.

Wichtig: Das Gesetz zur Frühstart-Rente ist nach aktuellem Stand noch nicht final beschlossen. Details können sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern.

Ihr Nutzen

Was Sie von unserer Beratung erwarten können

  • Persönlicher Familien-Fördercheck statt anonymer Tarifstrecke
  • Klare Einordnung, welche Förderung für welches Familienmitglied infrage kommt
  • Ganzheitlicher Blick auf Absicherung und Vorsorge der gesamten Familie
Rechenbeispiel

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern

Beispielhafte Darstellung zur Veranschaulichung des Fördermechanismus.

Eigenbeitrag
300 Euro im Jahr, also 25 Euro im Monat
Kinderzulage
100 Prozent auf den Eigenbeitrag, also 300 Euro je Kind und Jahr
Bei zwei Kindern
600 Euro Kinderzulage, dazu 150 Euro Grundzulage, zusammen 750 Euro im Jahr

Der Eigenbeitrag zählt für jedes Kind. Sie müssen ihn nicht je Kind einzahlen. Rein beispielhafte Rechnung ohne Gewähr. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Einkommen, Beitragshöhe und der finalen gesetzlichen Ausgestaltung ab.

Zulage und Steuer

Altersvorsorgedepot ab 2027: Ehepaar mit zwei Kindern

So greifen Zulagen und Steuer ineinander. Vereinfachtes Beispiel, keine Steuerberatung.

Eigenbeitrag eines Elternteils
1.800 Euro
Grundzulage
540 Euro
Kinderzulage für zwei Kinder
600 Euro
Zulagen zusammen, in den Vertrag
1.140 Euro
Absetzbar als Sonderausgaben
2.940 Euro
Steuerersparnis bei 26,3 %
764 Euro
Günstigerprüfung
Zulage gewinnt
Förderquote auf Ihren Eigenbeitrag
63 %
Förderung zusammen
1.140 Euro

Vereinfachtes Beispiel ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Hier gewinnt die Zulage, deshalb lässt das Finanzamt den Sonderausgabenabzug weg und es bleibt bei den 1.140 Euro im Vertrag. Geprüft wird von Amts wegen, Sie müssen nichts beantragen. Die volle Kinderzulage von 300 Euro je Kind ist schon ab 300 Euro Eigenbeitrag erreicht, die volle Grundzulage erst ab 1.800 Euro. Sie steht einem Elternteil zu, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Zulagen und Höchstbetrag nach dem Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29.05.2026, in der Darstellung des Bundesfinanzministeriums, abgerufen am 15.10.2026. Steuertarif nach § 32a EStG in der Fassung ab 2026, Splittingtarif, Grenzsteuersatz 26,3 %. Das zu versteuernde Einkommen von 49.000 Euro ist eine Annahme, es hängt von Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen ab. Ihre eigenen Zahlen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Passendes Tool

Förderrechner 2027

Zeigt, wie viel staatliche Förderung Ihnen ab 2027 zusteht.

ca. 1 Minute

Häufige Fragen

Fragen von Familien zur Reform 2027

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Altersvorsorge ab 2027: Was sich ändert und was Sie tun müssen

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