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Altersvorsorgereform 2027 tritt in Kraft in:

Der komplette Überblick

Altersvorsorgereform 2027: Was sich für Ihre Altersvorsorge wirklich ändert

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, niemand muss etwas tun. Ab 2027 gibt es zusätzlich ein neues, einfacheres Fördersystem. Ein Wechsel ist freiwillig und kann sich lohnen, muss aber nicht.

Die Altersvorsorgereform 2027 ist die umfassendste Reform der privaten Altersvorsorge in Deutschland seit der Einführung der Riester-Rente. Am 27. März 2026 vom Bundestag und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat beschlossen, tritt sie zum 1. Januar 2027 in Kraft. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Änderungen verständlich erklärt.

Fahrplan

Die wichtigsten Termine

Bundestag

27. März 2026

Der Deutsche Bundestag beschließt das Altersvorsorgereformgesetz.

Bundesrat

8. Mai 2026

Der Bundesrat billigt das Gesetz, die Reform ist beschlossen.

Inkrafttreten

1. Januar 2027

Das Altersvorsorgedepot löst Riester im Neugeschäft ab.

Im direkten Vergleich

Bisherige Riester-Rente vs. neues Altersvorsorgedepot

Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem bisherigen und dem neuen System auf einen Blick.

Merkmal Bisherige Riester-Rente Neues Altersvorsorgedepot
Neuabschluss möglich Bis 31.12.2026 Nicht mehr möglich, abgelöst durch das AVD
Beitragsgarantie 100 % verpflichtend 100 %, 80 % oder keine Garantie wählbar
Anlageform Meist klassisch verzinst ETFs, Fonds, Aktien
Grundzulage 175 Euro fix pro Jahr Bis zu 540 Euro, beitragsproportional
Kinderzulage 185 / 300 Euro pro Jahr Bis 300 Euro + 100 % Match
Förderberechtigte Arbeitnehmer, Beamte Zusätzlich Selbstständige & Freiberufler
Kostendeckel Keine gesetzliche Begrenzung 1,0 % Effektivkosten p. a. (Standard-Depot)
Wechselkosten Teils hoch Ab 5 Jahren kostenfrei, sonst max. 150 Euro
Auszahlphase Leibrente dominiert Auszahlplan bis 85. Lebensjahr möglich
Mindestbeitrag 60 Euro pro Jahr 120 Euro pro Jahr

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz: Sie können unverändert weitergeführt oder weiterbespart werden. Ob ein Wechsel, eine Umstellung oder das Ruhenlassen sinnvoller ist, hängt von der individuellen Situation ab und sollte persönlich geprüft werden.

Alle Details

Die 11 zentralen Bausteine der Reform

Jeder dieser Bausteine verändert die Altersvorsorge in Deutschland auf eigene Weise, hier die verständliche Einordnung.

1

Grundzulage

Bisher
175 Euro fix pro Jahr
Ab 2027
Bis zu 540 Euro pro Jahr, beitragsproportional

Höherer Beratungsanreiz

Die staatliche Grundzulage steigt deutlich und richtet sich künftig nach der Höhe der eigenen Beiträge. Wie viel im Einzelfall tatsächlich ankommt, hängt von Einkommen und Beitragshöhe ab und sollte individuell geprüft werden.

2

Kinderzulage

Bisher
185 bzw. 300 Euro pro Jahr
Ab 2027
100 % Match auf den Eigenbeitrag, bis zu 300 Euro pro Kind

Familien werden deutlich stärker gefördert

Für jedes Kind kann der Staat den eigenen Beitrag bis zu 300 Euro pro Jahr verdoppeln. Das macht das Altersvorsorgedepot gerade für Familien mit mehreren Kindern besonders attraktiv.

3

Berufseinsteiger-Bonus

Bisher
200 Euro einmalig
Ab 2027
200 Euro einmalig für Personen unter 25 Jahren

Junge Menschen werden gezielt zum Einstieg motiviert

Wer unter 25 Jahre alt ist und mit der Altersvorsorge startet, erhält einmalig einen staatlichen Bonus. In Kombination mit dem langen Anlagehorizont ein starker Frühstart-Effekt.

4

Garantiepflicht

Bisher
100 % Beitragsgarantie verpflichtend
Ab 2027
100 %, 80 % oder keine Garantie, wählbar

Mehr Renditechancen, aber auch mehr Beratungsbedarf

Erstmals kann frei zwischen unterschiedlichen Garantieniveaus gewählt werden. Wer auf Garantien verzichtet, eröffnet sich höhere Renditechancen über Aktien und ETFs, muss dafür aber auch Schwankungen aushalten können.

5

Altersvorsorgedepot (AVD)

Bisher
Nicht vorhanden
Ab 2027
Neues, zertifiziertes Depot mit ETFs, Fonds und Aktien

Das neue Kernprodukt der Altersvorsorge ab 2027

Das Altersvorsorgedepot ersetzt Riester im Neugeschäft und ermöglicht eine breit gestreute, kapitalmarktorientierte Anlage bei laufender staatlicher Förderung.

6

Kostendeckel

Bisher
Keine gesetzliche Begrenzung
Ab 2027
1,0 % Effektivkosten pro Jahr beim Standard-Depot

Qualitätsberatung und Kostenvergleich lohnen sich

Für das Standard-Altersvorsorgedepot gilt künftig eine gesetzliche Kostenobergrenze. Das schafft Transparenz, ein Anbieter- und Konditionenvergleich bleibt trotzdem sinnvoll.

7

Kreis der Förderberechtigten

Bisher
Arbeitnehmer und Beamte
Ab 2027
Erweitert um Selbstständige und Freiberufler

Rund fünf Millionen potenziell neue Berechtigte

Selbstständige und Freiberufler sind erstmals für die staatliche Förderung zugelassen, ein historischer Systemwechsel, der bislang komplett außen vor war.

8

Abschlusskosten

Bisher
Zillmerung möglich
Ab 2027
Gleichmäßige Verteilung über die gesamte Laufzeit

Laufende Bestandscourtagen gewinnen an Bedeutung

Kosten dürfen nicht mehr in den ersten Jahren konzentriert werden, sondern werden gleichmäßig über die Laufzeit verteilt. Das verändert auch, wie Beratung vergütet wird.

9

Wechselkosten

Bisher
Teils hohe Übertragungskosten
Ab 2027
Ab 5 Jahren Laufzeit kostenfrei, sonst max. 150 Euro

Wechselbereitschaft und Anbietervergleich steigen

Der Wechsel ist bei Verträgen ab fünf Jahren Laufzeit kostenfrei. Bei jüngeren Verträgen darf der bisherige Anbieter höchstens 150 Euro berechnen. Das ist ein Deckel, kein Festpreis. Der neue Anbieter kann zusätzlich eigene Kosten berechnen, die separat verglichen werden sollten.

10

Auszahlphase

Bisher
Leibrente dominiert
Ab 2027
Individueller Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr möglich

Deutlich mehr Gestaltungsspielraum im Ruhestand

Statt einer starren lebenslangen Verrentung lässt sich das Kapital flexibler entnehmen, abgestimmt auf die persönliche Lebensplanung.

11

Mindestbeitrag

Bisher
60 Euro pro Jahr
Ab 2027
120 Euro pro Jahr

Einstiegshürde bleibt niedrig, verdoppelt sich aber

Auch mit kleinen Beiträgen bleibt ein Einstieg möglich. Der neue Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat.

Drei Varianten

Welche Form des Altersvorsorgedepots gibt es?

„Garantie wählbar“ bedeutet konkret: Anbieter unterscheiden zwischen drei grundsätzlichen Produktvarianten. Jeder Anbieter muss mindestens das Standardprodukt anbieten.

Standardprodukt

Pflichtangebot: jeder Anbieter muss es bereitstellen

Für wen geeignet
Sparerinnen und Sparer mit wenig Kapitalmarkterfahrung oder geringem Entscheidungsbedarf
Anlage
Zwei ETFs nach einem festen Lebenszyklus-Modell (Gleitpfad): ein risikoärmerer Baustein (z. B. Anleihen) und ein wachstumsorientierter Baustein (z. B. Aktien). Der Aktienanteil sinkt automatisch, je näher der Ruhestand rückt.
Kosten
Gesetzlicher Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten pro Jahr

Einfach, kostengünstig und automatisch verwaltet, ohne eigene Anlageentscheidungen.

Premium- bzw. individuelles Depot

Wahlangebot: Anbieter können es ergänzend bereitstellen

Für wen geeignet
Anlegerinnen und Anleger mit Kapitalmarkterfahrung oder Wunsch nach individueller Gestaltung
Anlage
Breitere Anlageauswahl möglich, etwa weitere Fonds oder börsengehandelte Wertpapiere, je nach Angebot des Anbieters.
Kosten
Kein gesetzlicher Kostendeckel: Kostenvergleich zwischen Anbietern besonders wichtig

Mehr Gestaltungsspielraum, dafür ohne die Kostenobergrenze des Standardprodukts.

Garantieprodukt

Wahlangebot: freiwilliges Versicherungsprodukt

Für wen geeignet
Personen mit geringer Risikobereitschaft und Fokus auf Beitragserhalt
Anlage
Anlage über einen Versicherungsmantel, keine freie Fondsauswahl.
Kosten
Kein gesetzlicher Kostendeckel; Garantieniveau von 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen

Höchste Planungssicherheit bei eingeschränkter Renditechance.

Beim Standardprodukt sinkt der Aktienanteil nach gesetzlichen Vorgaben automatisch, je näher der Ruhestand rückt (Lebenszyklus-Modell). Die finale gesetzliche Ausgestaltung aller drei Varianten kann im Detail noch von diesen Angaben abweichen, wir ordnen das für Sie ein, sobald Ihr Anbieter sein Angebot final vorlegt.

Individuell betrachtet

Was die Reform für Sie bedeutet

Die Auswirkungen unterscheiden sich je nach Lebenssituation deutlich. Wählen Sie Ihre Gruppe.

Riester-Kunden

In Deutschland gibt es rund 15,2 Millionen Riester-Verträge, davon rund 9,7 Millionen Versicherungsverträge. Mit der Altersvorsorgereform 2027 stellt sich für jeden Riester-Sparer mit einem Versicherungs-, Fonds- oder Banksparvertrag eine zentrale Frage: weiterführen, umstellen oder in das neue Altersvorsorgedepot wechseln? (Wohn-Riester lässt sich als Baufinanzierungsprodukt nicht auf diese Weise übertragen.) Als unabhängiger Versicherungsmakler prüfen wir Ihren bestehenden Vertrag und zeigen Ihnen, welche Option zu Ihrer persönlichen Situation passt.

  • Ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot kann je nach Situation höhere Renditechancen eröffnen, da keine 100-prozentige Beitragsgarantie mehr vorgeschrieben ist.
  • Ab fünf Jahren Vertragslaufzeit ist der Wechsel kostenfrei, sonst höchstens 150 Euro beim bisherigen Anbieter, ein Anbieterwechsel wird dadurch planbarer.
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Häufige Fragen

Die Altersvorsorgereform 2027 im Detail

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Transparenz

Quellen & Stand der Zahlen auf dieser Seite

Wir sind bemüht, alle Zahlen auf dieser Seite mit Quelle und Stand zu belegen. Sollte Ihnen eine Ungenauigkeit auffallen, freuen wir uns über einen Hinweis an info@vorsorgeretter.de.

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