Für Gutverdiener
Steueroptimierte Altersvorsorge für Gutverdiener: Basisrente, Altersvorsorgedepot oder beides?
Für Gutverdiener mit einem Jahreseinkommen ab etwa 60.000 Euro stellt sich häufig die Frage, wie sich Steuervorteile und Altersvorsorge sinnvoll kombinieren lassen. Die Basisrente (Rürup) bietet weiterhin einen hohen Sonderausgabenabzug, während das neue Altersvorsorgedepot zusätzliche staatliche Förderung und mehr Flexibilität bringt.
Herausforderungen
- Die Fülle an Vorsorgeprodukten wie Basisrente, Altersvorsorgedepot und Fondsrente ist ohne sachliche Einordnung kaum zu durchschauen.
- Viele verlassen sich allein auf den Steuerberater, ohne die Vorsorgeprodukte selbst zu vergleichen.
- Die Frage, ob sich eine Kombination aus beiden Schichten lohnt, hängt stark vom Einzelfall ab.
Chancen durch die Reform 2027
- Die Basisrente ermöglicht weiterhin einen hohen steuerlichen Sonderausgabenabzug.
- Das Altersvorsorgedepot ergänzt dies um eine zusätzliche, förderfähige Anlageform mit mehr Flexibilität.
- Eine durchdachte Kombination beider Schichten kann sowohl die Steuerlast senken als auch die Rentenlücke gezielt schließen.
Ihr Nutzen
Was Sie von unserer Beratung erwarten können
- Vergleich ohne Bindung an einen Anbieter statt Empfehlung eines einzelnen Produkts
- Konkrete, nachvollziehbare Einordnung der steuerlichen Wirkung
- Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater möglich, ohne dessen Aufgabe zu ersetzen
Rechenbeispiel: Angestellter, 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
Beispielhafte, vereinfachte Darstellung, keine Steuerberatung.
- Zu versteuerndes Einkommen
- 80.000 Euro
- Angenommener Grenzsteuersatz
- 42 %
- Beitrag Basisrente (Beispiel)
- 6.000 Euro pro Jahr
- Steuerersparnis aus der Basisrente
- 2.520 Euro
- Eigenbeitrag Altersvorsorgedepot
- 1.200 Euro pro Jahr
- Grundzulage darauf
- 390 Euro
- Absetzbar für das Depot
- 1.590 Euro
- Steuerersparnis daraus
- 668 Euro
- Günstigerprüfung
- Abzug gewinnt
- Kostendeckel Standard-Depot
- 1,0 % Effektivkosten pro Jahr
- Staatliche Förderung im Beispieljahr
- 3.188 Euro
Vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Gewähr, keine Steuerberatung, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Unterstellt ist, dass der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug der Basisrente nicht ausgeschöpft ist. Die Günstigerprüfung für das Depot rechnet auf dem bereits um die Basisrente geminderten Einkommen, beide Abzüge greifen im selben Jahr. Absetzbar sind der Eigenbeitrag und die Zulage zusammen, 1.590 Euro; weil die Ersparnis daraus über der Zulage liegt, kommen 278 Euro über die Steuererklärung hinzu. Zulagen und Höchstbetrag nach dem Altersvorsorgereformgesetz in der Darstellung des Bundesfinanzministeriums, Steuertarif nach § 32a EStG in der Fassung ab 2026. Die tatsächliche steuerliche Wirkung ist individuell und sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
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Häufige Fragen
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