Selbstständige
Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Förderung, Steuern und sinnvolle Schritte
Rund fünf Millionen Selbstständige und Freiberufler in Deutschland waren bislang von der klassischen Riester-Förderung praktisch ausgeschlossen. Mit der Altersvorsorgereform 2027 ändert sich das grundlegend: Erstmals öffnet sich der Kreis der staatlich Förderberechtigten auch für diese Gruppe. Ein historischer Systemwechsel, und für viele Selbstständige eine echte Chance, die eigene Altersvorsorge neu zu strukturieren.
Inhaltsverzeichnis
- Warum Selbstständige bisher außen vor waren
- Was sich für Selbstständige konkret ändert
- Altersvorsorgedepot oder Basisrente (Rürup)?
- Steuerliche Behandlung: was gilt, was ist offen
- Flexible Beiträge bei schwankenden Einkünften
- Sinnvolle nächste Schritte für Selbstständige
- Häufige Fragen für Selbstständige
Warum Selbstständige bisher außen vor waren
Die klassische Riester-Förderung war im Kern auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamte zugeschnitten. Selbstständige und Freiberufler ohne eigene Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung hatten in aller Regel keinen direkten Zugang zur Riester-Zulage. Wer als Selbstständiger staatlich gefördert vorsorgen wollte, war meist auf die Basisrente (Rürup-Rente) mit ihrem steuerlichen Sonderausgabenabzug angewiesen.
Was sich für Selbstständige konkret ändert
Mit Inkrafttreten der Reform am 1. Januar 2027 wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert: Selbstständige und Freiberufler können künftig grundsätzlich ebenfalls das neue Altersvorsorgedepot nutzen, inklusive der Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Selbstständige und jeder Selbstständige in gleicher Höhe profitiert. Ob und in welcher konkreten Höhe die Förderung greift, hängt von der individuellen Situation, etwa Einkommenshöhe und Beitragsgestaltung, sowie der finalen gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Altersvorsorgedepot oder Basisrente (Rürup)?
Für Selbstständige stellt sich nun eine neue strategische Frage: Lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot, die bewährte Basisrente oder eine Kombination aus beidem?
Mögliche Stärken des Altersvorsorgedepots:
- Staatliche Zulagenförderung statt reinem Steuerabzug
- Flexiblere Kapitalanlage in ETFs, Fonds und Aktien
- Wählbare Garantieniveaus statt starrer Vorgaben
- Flexibler Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr
Mögliche Stärken der Basisrente (Rürup):
- Etablierter, hoher steuerlicher Sonderausgabenabzug
- Besonders interessant bei hohem zu versteuerndem Einkommen
- Langjährig bewährte Produktstruktur am Markt
Für viele Selbstständige kann eine Kombination beider Schichten sinnvoll sein: die Basisrente zur Nutzung des Steuervorteils, ergänzt durch das Altersvorsorgedepot zur Nutzung der neuen Zulagenförderung. Ob und in welcher Gewichtung das für Ihre Situation passt, lässt sich nur individuell beurteilen.
Steuerliche Behandlung: was gilt, was ist offen
Eine der meistgestellten Fragen lautet: Ist die Förderung für das Altersvorsorgedepot bei Selbstständigen steuerlich absetzbar? Diese Frage betrifft im Kern die Ausgestaltung des Sonderausgabenabzugs und unterscheidet sich grundsätzlich vom Zulagensystem des Altersvorsorgedepots.
Wichtig: Wir sind unabhängiger Versicherungsmakler und keine Steuerberatung. Die konkrete steuerliche Behandlung Ihrer Beiträge, insbesondere im Zusammenspiel aus Zulage und möglichem Sonderausgabenabzug, sollte in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden. Wir ordnen die versicherungs- und vorsorgeseitigen Fragen unabhängig ein und arbeiten bei Bedarf eng mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern zusammen.
Flexible Beiträge bei schwankenden Einkünften
Ein zentrales Problem klassischer Vorsorgeprodukte für Selbstständige: starre monatliche Beitragspflichten passen selten zu schwankenden Einkünften. Das Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich auf mehr Flexibilität ausgelegt, der neue Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr, deutlich niedriger als frühere Einstiegshürden.
Das erlaubt eine Strategie, die zur Realität selbstständiger Erwerbstätigkeit passt: in guten Monaten oder Jahren höhere Beiträge, in schwächeren Phasen reduzierte oder ausgesetzte Einzahlungen, je nach konkreter Vertragsgestaltung.
Sinnvolle nächste Schritte für Selbstständige
- Bestehende Vorsorge sichten: Basisrente, private Rentenversicherung, betriebliche Vorsorge, Immobilien.
- Einkommenssituation realistisch einschätzen: auch mit Blick auf mehrere Jahre.
- Unabhängigen Vergleich einholen: Altersvorsorgedepot versus Basisrente versus Kombination.
- Steuerberater einbinden: für die verbindliche steuerliche Bewertung Ihrer individuellen Situation.
- Absicherungslücken mitdenken: gerade Berufsunfähigkeit ist für Selbstständige oft der kritischere erste Baustein.
Häufige Fragen für Selbstständige
Bin ich als Freiberufler automatisch förderberechtigt? Selbstständige und Freiberufler sind ab 2027 grundsätzlich neu förderberechtigt. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Muss ich meine Basisrente kündigen, um das AVD zu nutzen? Nein, grundsätzlich ist eine Kombination beider Produkte möglich. Ob das für Sie sinnvoll ist, klären wir im persönlichen Gespräch.
Was, wenn meine Einkünfte stark schwanken? Das Altersvorsorgedepot ist auf flexible Beitragsgestaltung ausgelegt, Details zur konkreten Umsetzung besprechen wir individuell.
Wie finde ich heraus, ob sich AVD, Rürup oder beides für mich lohnt? Im Rahmen einer unabhängigen Beratung vergleichen wir Ihre Optionen konkret und ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter.
Passendes Tool: Mit dem Förderrechner 2027 (ca. 1 Minute) sehen Sie eine erste Orientierung, wie viel staatliche Förderung Ihnen als Selbstständige oder Selbstständiger ab 2027 zustehen könnte.
Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig und möchten wissen, was die Reform für Sie bedeutet? Erfahren Sie mehr auf unserer Themenseite für Selbstständige & Freiberufler oder vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
